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   OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - VII-Verg 12/08   

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OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - VII-Verg 12/08 (https://dejure.org/2008,14102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2008 - VII-Verg 12/08 (https://dejure.org/2008,14102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2008 - VII-Verg 12/08 (https://dejure.org/2008,14102)
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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - Verg 12/08
    a) Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 28. Dezember 2007 (VII-Verg 40/07) entschieden, dass der Beschluss der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht von dem dadurch beschwerten Verfahrensbeteiligten mit der Beschwerde anfechtbar ist.

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 28. Dezember 2007 (VII-Verg 40/07) die sofortige Beschwerde gegen die Gewährung von Akteneinsicht deswegen zugelassen, weil nur so etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Verfahrensbeteiligten wirksam geschützt werden können.

    Aus diesen Gründen kann der Wert des "Auftrages" nicht als Beschwerdewert herangezogen werden (vgl. schon Beschluss des Senats vom 28.12.2007 - VII-Verg 40/07).

  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - Verg 12/08
    Einen wirksamen Schutz dieser Geheimnisse hat auch der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2008 (C-450/06) angemahnt und angemerkt, dass sie dem Grundrecht des Art. 8 EMRK unterlägen und daher auch im Vergabenachprüfungsverfahren zu beachten seien.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14.02.2008, C-450/06) ist es Sache der Nachprüfungsstelle zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vorliegt oder nicht, welches der begehrten Akteneinsicht unter Abwägung der Belange der Verfahrensbeteiligten entgegen steht.

  • VK Arnsberg, 06.02.2008 - VK 45/07
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - Verg 12/08
    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 06. Februar 2008 (VK 45/07) wird zurückgewiesen.

    Die Beigeladene hält die Akteneinsicht für rechtswidrig und beantragt nunmehr, festzustellen, dass der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 06.02.2008 (VK 45/07) rechtswidrig war.

  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - Verg 12/08
    Selbst wenn z.B. die so ermittelten Tatsachen nicht verwertet werden dürften, stellt dies keinen wirksamen Rechtsschutz dar (vgl. auch BVerfG NJW 1999, 2163; NJW 1999, 3773 für bestimmte rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen eines Strafverfahrens).
  • OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16

    Anfechtbarkeit der Gewährung von Einsicht in die Vergabeakte

    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).

    Die Beigeladene hat hinreichend plausibel dargelegt, dass durch die Akteneinsicht Betriebsgeheimnisse bzw. Geschäftsgeheimnisse offenbart werden (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08, VergabeR 2008, 281).

    Er ermöglicht eine Strukturierung und Objektivierung des Abwägungsvorgangs und verhindert, dass die Akteneinsicht von der Vergabekammer aufgrund anderer Vorschriften erteilt wird als vom Beschwerdegericht (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281).

    Angesichts der Wertigkeit der widerstreitenden Interessen - einerseits das Recht auf effektiven Rechtsschutz und anderseits das Recht auf Schutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - kann alleine aus der systematischen Stellung des Versagungsgrundes in § 111 Abs. 2 GWB nicht der Schluss gezogen werden, dass das Recht auf Akteneinsicht in Zweifelsfragen vorrangig ist (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; a.A. OLG Jena Beschl. v. 8.10.2015 2 Verg 4/15).

  • OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14

    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners;

    Es ist Sache der Nachprüfungsinstanzen zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vorliegt oder nicht, welches der begehrten Akteneinsicht unter Abwägung der Belange der Beteiligten entgegensteht (EuGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - C-450/06, juris Tz. 55; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2014 - Verg W 2/14, juris Tz. 71; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2008 - VII-Verg 12/08, juris Tz. 16).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20

    Vergabe einer Stromnetzkonzession: Bieter haben Anspruch auf Akteneinsicht!

    Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass es für das in § 111 Abs. 3 GWB a.F. beziehungsweise § 165 Abs. 3 GWB n.F. im Kartellvergaberecht geregelte Akteneinsichtsrecht anerkannt ist, dass es ungeachtet einer Kenntlichmachung durch die Verfahrensbeteiligten Sache der Vergabenachprüfungsinstanzen ist, zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt oder nicht (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.12.2014 - 11 Verg 8/14, zitiert nach juris, Tz. 47; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2008 - VII-Verg 12/08, zitiert nach juris, Tz. 16).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2014 - 11 Verg 8/14

    Sofortige Beschwerde gegen Gewährung von Akteneinsicht

    Nach Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.07.2007, VII Verg 40/07 - VergR 2008, 281; Beschl. v. 5.3.2008, VII Verg 12/08 - bei juris) ist die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten dagegen selbstständig anfechtbar, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wiedergutzumachenden Weise beeinträchtigt werden können.

    Nach OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.3.2008 a.a.O. besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige Beschwerde auch noch dann, wenn die Vergabekammer bereits vor Beschwerdeeinlegung Akteneinsicht gewährt hat und die Folgen rein tatsächlich nicht wieder rückgängig gemacht werden können.

  • OLG Jena, 08.10.2015 - 2 Verg 4/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen eine

    Ein Beteiligter kann sich nach herrschender Meinung im Wege der sofortigen Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht wenden, wenn er geltend machen will, dass durch die Gewährung der Akteneinsicht und die Offenlegung bestimmter Aktenteile wegen des Geheimschutzes oder des Schutzes seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in seine Rechte eingegriffen wird, ohne dass die damit verbundenen schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteile wieder ausgeglichen werden könnten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2007, VII Verg 40/07 - VergR 2008, 281; Beschl. v. 5.3.2008, VII Verg 12/08 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14 -, juris Rn. 32, Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 111 Rdnr. 65 m.w.N).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 13 Verg 5/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Ein Beteiligter kann sich aber nur dann mit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer wenden, wenn er geltend machen will, dass durch einen Vollzug der Akteneinsicht seine Rechte auf Schutz seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wiedergutzumachender Weise beeinträchtigt werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14, juris, Rn. 34; OLG München, Beschluss vom 28. April 2016 - Verg 3/16, juris, Rn. 40; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2008 - VII-Verg 12/08, juris, Rn. 9, 15; Ziekow/Völlink/Dicks, 4. Auflage 2020, GWB § 165 Rn. 13; Beck VergabeR/Vavra, 3. Auflage 2017, GWB § 165 Rn. 39; Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 5. Auflage, § 165 GWB Rn. 63).
  • VK Niedersachsen, 06.09.2016 - VgK-39/16

    Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens im Bereich des bodengebundenen

    Nach Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.07.2007, VII Verg 40/07 - VergR 2008, 281; Beschl. v. 05.03.2008, VII Verg 12/08 ) soll dagegen die von der Vergabekammer positiv verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten mangels einer dem § 111 Abs. 4 GWB vergleichbaren Regelung dagegen selbstständig anfechtbar sein, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wiedergutzumachenden Weise beeinträchtigt werden können.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2012 - Verg 2/12

    Umfang des Einsichtsrechts eines Mitbewerbers in die Verfahrensakte der

    Dann ist es auch das Akteneinsichtsgesuch (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.3.2008 - VII-Verg 12/08; Beschl. v. 28.12.2007 - VII-Verg 40/07, BA 10 ff.).
  • OLG Jena, 13.10.2015 - 2 Verg 6/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen

    Bei der Bemessung des Gegenstandswertes hat der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Düsseldorf (VII-Verg 12/08) berücksichtigt, dass die Akteneinsicht als solche nicht unbedingt über den Erfolg oder den Mißerfolg des Nachprüfungsantrages entscheidet, sondern - zumindest auch - von anderen Fragen abhängt.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 24/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Diese Rechtsprechung sei aber durch die nachfolgenden Entscheidungen des Senates über die Zulässigkeit von Beschwerden gegen die Gewährung von Akteneinsicht (Beschlüsse vom 28. Dezember 2007 - VII-Verg 40/07 - und vom 06. Februar 2008 - VII-Verg 12/08) überholt.
  • VK Niedersachsen, 11.09.2020 - VgK-34/20

    Akteneinsicht vor Geheimschutz!

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Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2008 - Verg 12/08   

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https://dejure.org/2008,21236
OLG München, 28.07.2008 - Verg 12/08 (https://dejure.org/2008,21236)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2008 - Verg 12/08 (https://dejure.org/2008,21236)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - Verg 12/08 (https://dejure.org/2008,21236)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergabe öffentlicher Bauleistungen: Unerfüllbare Anforderungen an den Inhalt der Angebote

  • Wolters Kluwer

    Europaweite Ausschreibung der Ausstattung eines Mittelstreifens mit Schutz- und Leiteinrichtungen im Offenen Verfahren; Unerfüllbare Bedingungen in einer vergaberechtlichen Ausschreibung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlagsverbot bei unerfüllbaren Anforderungen im Leistungsverzeichnis! (IBR 2008, 758)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 28.07.2008 - Verg 10/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss wegen Abweichungen von den

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - Verg 12/08
    Das Angebot der Antragstellerin lag an vierter, das der Beigeladenen an zweiter und das der Antragstellerin aus dem Verfahren Verg 10/08 in Form eines Sondervorschlags nach rechnerischer Prüfung an erster Stelle.

    Bei der Wertung wurde das Angebot der Antragstellerin aus dem Verfahren Verg 10/08 mit der Begründung ausgeschlossen, der Sondervorschlag beschreibe eine Lösung weit unter dem geforderten Wirkungsbereich H2, W4 und sei unvollständig.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - Verg 12/08
    Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 26.09.2006, Az. X ZB 14/06 - Hessische Polizeiuniformen; Urteil vom 01.08.2006, X ZR 115/04) entschieden, dass der Auftraggeber das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden darf.
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - Verg 12/08
    Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 26.09.2006, Az. X ZB 14/06 - Hessische Polizeiuniformen; Urteil vom 01.08.2006, X ZR 115/04) entschieden, dass der Auftraggeber das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden darf.
  • VK Nordbayern, 10.06.2008 - 21.VK-3194-24/08
    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - Verg 12/08
    Die Entscheidung der Vergabekammer Nordbayern vom 10.06.2008, Aktenzeichen 21.VK-3194-24/08, wird aufgehoben und die Beschwerdegegnerin verpflichtet, der Beschwerdeführerin als Mindestbietender den Zuschlag zu erteilen.
  • OLG München, 28.07.2008 - Verg 10/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss wegen Abweichungen von den

    Das Angebot der Antragstellerin lag in Form des Sondervorschlags nach rechnerischer Prüfung an erster Stelle, das der Beigeladenen an zweiter und das der Antragstellerin aus dem Verfahren Verg 12/08 an vierter Stelle.

    Im Parallelverfahren Verg 12/08 hat die Vergabekammer mit Beschluss vom 10.6.2008 die Erteilung des Zuschlags untersagt, weil die Forderung nach BASt-Prüfzeugnissen für sämtliche Teile der Schutzeinrichtung von keinem der Bieter erfüllt werden könne.

    Es trifft zwar zu, dass die Vergabestelle das Ausschreibungsverfahren ab dem Zeitpunkt wiederholt hat, zu welchem der im Verfahren Verg 12/08 gerügte Mangel aufgetreten ist.

    Es kommt hinzu, dass eine Heilung auch deshalb nicht eintreten kann, weil bis zu einer Entscheidung im Parallelverfahren Verg 12/08 nicht klar war, ob der gerügte Mangel - unerfüllbare Forderung nach einem BASt Prüfzeugnis - überhaupt vorlag und welche Konsequenzen hieraus zu ziehen waren.

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - Verg 52/08

    Voraussetzungen der Antragsbefugnis eines an einer Ausschreibung beteiligten

    b) Eine andere rechtliche Beurteilung kann nur veranlasst sein, wenn die Antragsgegnerin eine aus rechtlichen Gründen unmögliche, objektiv nicht erfüllbare Leistung ausgeschrieben hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06, VergabeR 2007, 59, 66 Rn. 45; OLG München, Beschl. v. 28.7.2008 - Verg 12/08), oder sie - um im Sinne des § 16 Nr. 1 VOL/A eine Vergabereife herzustellen - verpflichtet gewesen wäre, eine gegebenenfalls erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigung für die von ihr geplante Entsorgung herbeizuführen oder - wie die Vergabekammer entschieden hat - insoweit wenigstens die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit zu klären.
  • OLG München, 10.12.2009 - Verg 18/09

    Beschwerdeinstanz eines Vergabenachprüfungsverfahrens: Amtswegige Prüfung einer

    Die Beschwerde der Antragstellerin könnte, obwohl die Antragstellerin mit ihrem Angebot, wie oben unter Ziffer 3. dargelegt, zwingend auszuschließen ist, im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz dennoch teilweise Erfolg haben, wenn, da im Leistungsverzeichnis unerfüllbare Forderungen an die Bieter gestellt werden, kein Angebot den Anforderungen entsprechen könnte und deshalb der Antragsgegner das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden darf (vgl. wegen der Einzelheiten BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008, Verg 12/08; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Verg 05/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007, 1 Verg 3/07).
  • VK Sachsen, 09.02.2009 - 1/SVK/071-08

    Beschränkung der Bewerberzahl

    Dem Auftraggeber sei anheimgestellt, zu prüfen ob es neben dem zwingenden Ausschluss der betroffenen Bieter noch andere Möglichkeiten einer vergaberechtskonformen Vorgehensweise im Sinne der Entscheidungen des OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 12/08 und des BGH, Urteil vom 01.08.2006 - X ZR 115/04 bestehen.
  • VK Thüringen, 27.11.2015 - 250-4002-5881/2015-N-007-GRZ
    Enthält das Leitungsverzeichnis eine unerfüllbare Forderung, muss der Auftraggeber das eingeleitete Vergabeverfahren entweder gemäß § 17 Abs. 1 VOB/A aufheben oder diskriminierungsfrei das Leistungsverzeichnis, soweit zur Beseitigung unerfüllbarer Anforderungen erforderlich, ändern und den Bewerbern angemessene Gelegenheit zur Abgabe neuer Angebote auf der Basis des veränderten Leistungsverzeichnisses geben (vgl. BGH, B. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06; Urteil v. 01.08.2006 - Az.: X ZR 115/04; OLG München, B. v. 10.12.2009 - Az.: Verg 18/09; B. v. 28.07.2008 - Az.: Verg 12/08).
  • VK Thüringen, 04.03.2016 - 250-4002-1029/2016-N-001-SHL
    Enthält das Leistungsverzeichnis eine unerfüllbare Forderung, muss der Auftraggeber das eingeleitete Vergabeverfahren entweder gemäß § 17 Abs. 1 VOB/A aufheben oder diskriminierungsfrei das Leistungsverzeichnis, soweit zur Beseitigung unerfüllbarer Anforderungen erforderlich, ändern und den Bewerbern angemessene Gelegenheit zur Abgabe neuer Angebote auf der Basis des veränderten Leistungsverzeichnisses geben (vgl. BGH, B. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06; Urteil v. 01.08.2006 - Az.: X ZR 115/04; OLG München, B. v. 10.12.2009 - Az.: Verg 18/09; B. v. 28.07.2008 - Az.: Verg 12/08).
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